Definition und Einsatzbereiche
Baurechtliche Grundlagen
Prüfkriterien

Die baulichen Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch wirksam vorgebeugt wird. Bauteile, die Brandschutzanforderungen erfüllen müssen, finden praktisch in jedem Bauvorhaben z. B. als Wände, Decken oder Feuerschutzabschlüsse Verwendung.

 

Definition von Feuerschutzabschlüssen

Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließende Türen und selbstschließende Abschlüsse wie Klappen und Tore, die dazu bestimmt sind, im eingebauten Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen oder Decken zu verhindern.


Einsatzbereiche

In bestimmten Bauabschnitten, im Bereich von langen Fluren, Treppenhäusern, Brandwänden, Notausgängen sowie zur Abschottung von Fluchtwegen müssen Türen feuerhemmende, feuerbeständige oder rauchhemmende Eigenschaften aufweisen. Planung und Bau von Gebäuden unterliegen jeweils unterschiedlichen Bauvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich werden die Richtlinien vom Brandschutztechniker im Brandschutzplan festgelegt und ausgeführt. Insbesondere bei Gebäuden mit hoher Besucherfrequenz sowie in Gebäuden, in denen alte, kranke oder auch behinderte Menschen leben, betreffen die Sicherheitsvorkehrungen den Bereich des vorbeugenden Brandschutzes:

- Schulen und Universitäten
- Hotels
- Kindergärten - Banken
- Krankenhäuser - Bürogebäude

-

Seniorenheime    

Feuerschutzabschlüsse schließen als feuerhemmendes oder feuerbeständiges Element die entscheidende Lücke. Flucht- und Rettungswege werden zuverlässig gesichert.


   
  LVH
Konsortium der Tischler
Mitterweg 7
Boznerboden
39100 Bozen
Tel. 0471 323465
FAX 0471 323210
E-Mail
Privacy
Impressum
© conzept by
robert gruber
by
teamBLAU
konsortium produkte lexikon links italiano