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Geschätzte Architekten, Techniker, Berufskollegen,
die Brandschutzbestimmungen haben unserer Berufsgemienschaft seit ihrer
Einführung vor neue Herausforderungen gestellt. Trotz unterschiedlicher
Gesetzgebung in den einzelnen Ländern, wird die REI-Norm in Europa
einheitlich angewandt.
Für den Tischler bedeutet dies, bei sämtlichen Neubauten, öffentlichen
Bauten und Gastbetrieben Brandschutzbestimmungen einzuhalten. 39 Tischlereien
im LVH haben sich 1998 zu einem Konsortium zusammengeschlossen, um sich
auf diesem Gebiet zu spezialisieren. Das bedeutet für den Kunden,
ganz gleich ob Privatkunde, Gastwirte, Architekten oder öffentliche
Verwatung, einen zuverlässigen und im Bereich Bandschutzbestimmungen
fachlich ausgebildeten Ansprechpartner zu haben, wenn es um die Auswahl
der gesetzeskonformen Türen geht.
Es geht aber nicht nur um Brandschutzbestimmungen, die eingehalten werden
müssen. Der Tischlermeister hat immer noch die Ästhetik vor
Augen, wenn er seine Arbeit ausführt. Deshalb sehen Sie in diesem
Katalog Brandschutztüren, die auf Formschönheit nicht verzichten
und aus einer gesetzlich geprüften Tür auch einen Blickfang
für den Bau werden lassen.
Darin sieht das Konsortium seine Aufgabe: ein Angebot an Brandschutztüren
zu entwickeln, die sicher und zuverlässig aber auch schön sind.
Deshalb können Kunden aller Sparten sich auf eines nach wie vor verlassen:
beim Tischlermeister sind Sie in guten und vor allem sicherern Händen!
Kurt Egger
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